
Einleitung
Verhaltensregeln im Kampfsport
Die Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) regelt die Disziplinarrechtsprechung für Kickboxen, Muaythai und MMA. Damit werden Sportlerinnen und Sportler, Trainer, Kampfrichter und weitere Beteiligte vor Fehlverhalten geschützt.
Früher regelten neun verschiedene Organisationen dies jeweils selbst. Sanktionen, etwa der Ausschluss von Wettkämpfen, wurden von jeder Organisation gesondert ausgesprochen. Konkurrierende Organisationen konnten Sperren einfach ignorieren. Auf Wunsch des Kampfsportsektors hat die Vechtsportautoriteit dies nun besser geregelt. Es gibt jetzt ein einheitliches System, das von allen Verbänden und Veranstaltern in den Niederlanden angewendet und durchgesetzt wird.
Das Disziplinarrecht betrifft Verstöße gegen Sport- und Verhaltensregeln. Wer an Wettkämpfen teilnimmt, zum Beispiel über das Fightpassport (Wettkampfpass der Vechtsportautoriteit), erklärt sich mit diesen Regeln einverstanden. Sportschulen tun dies, wenn sie das Keurmerk Vechtsportautoriteit (Gütesiegel der Vechtsportautoriteit) beantragen. Verbände tun dies mit der Unterzeichnung der Vereinbarung (convenant).
Die Regeln gelten für das Verhalten während der Sportausübung, aber auch für das Verhalten außerhalb davon. Wenn sich jemand außerhalb des Sports fehlverhält und dadurch dem Kampfsport Schaden zufügt, kann dies ebenfalls Folgen haben.
Meldung
Die Verfahrensordnung mit allen Rechten und Pflichten finden Sie hier. Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich jemand schwerwiegend falsch verhält, können Sie dies mit dem Meldeformular für disziplinarrechtliche Verstöße mitteilen. Sowohl Betroffene als auch Zeugen können ein Fehlverhalten melden. Senden Sie das Formular an info@vechtsportautoriteit.nl.
Prüfung der Zulässigkeit
Der Disziplinarsekretär und der Ankläger prüfen, wie mit der Meldung umzugehen ist.
a. Weiterverweisung
Manchmal kann eine andere Stelle besser helfen. Dann unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme. Zum Beispiel mit dem Centrum Veilige Sport Nederland (Zentrum für sicheren Sport in den Niederlanden), Slachtofferhulp (Opferhilfe) oder der Polizei.
b. Andere Lösung?
Manchmal lässt sich ein Problem besser auf andere Weise als über ein Disziplinarverfahren lösen, zum Beispiel durch ein Gespräch. Selbstverständlich nur mit Zustimmung der meldenden Person.
c. Einleitung des Disziplinarverfahrens
Wenn die Regeln tatsächlich verletzt wurden und die beschuldigte Person an diese Regeln gebunden ist, kann das Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Liegen ausreichende Informationen vor, nimmt der Ankläger den Fall in Bearbeitung.
Der Ankläger führt eine Untersuchung durch
Wenn der Ankläger die Untersuchung beginnt, legt er eine Akte an. Er prüft die Beweismittel und hört Beteiligte, Zeugen und Sachverständige.
Der Ankläger macht, wenn möglich, einen Vergleichsvorschlag
Manchmal macht der Ankläger der Person, die die Regeln verletzt haben soll, einen Vergleichsvorschlag. Kommt kein Vergleich zustande, übermittelt der Sekretär die Akte an die meldende Person, die beschuldigte Person und die Disziplinarkommission. Mit sensiblen Informationen wird selbstverständlich sorgfältig umgegangen.
Entscheidung
In der Regel wird die Entscheidung während der Sitzung verkündet. Benötigt die Disziplinarkommission mehr Zeit, entscheidet sie innerhalb von zehn Werktagen. Mögliche Sanktionen sind eine Verwarnung, eine Sperre, ein Ausschluss oder eine Geldbuße. Entscheidungen werden in anonymisierter Form auf der Website der VA veröffentlicht.
Berufung
Der Ankläger, die beschuldigte Person, die meldende Person und der Vorstand der VA können gegen eine Entscheidung der Disziplinarkommission Berufung einlegen. Senden Sie die Berufung schriftlich und mit Begründung innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidung an info@vechtsportautoriteit.nl.
Wiederaufnahme
Sie können einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Dazu müssen nach der Entscheidung neue relevante Tatsachen oder Beweismittel bekannt geworden sein. Stellen Sie den Antrag über info@vechtsportautoriteit.nl. Geben Sie deutlich an, worin die neuen Tatsachen bestehen. Fügen Sie gegebenenfalls Beweismittel bei.
Zusammensetzung der Disziplinarkommission
Die Disziplinarkommission besteht aus Fachleuten mit einer Leidenschaft für den Kampfsport:
- Casper van Weerd, Rechtsanwalt
- Hind Mechri, Juristin
- Leen van Duijn, Chief Security Officer KLM
- Klaas Arends, Jurist für Umwelt- und Planungsrecht (Omgevingsrecht)
- Ruben Laats, Jurist
- Joost Quant, Rechtsanwalt
- Joyce Wesdorp, Rechtsanwältin und stellvertretende Richterin
- Vanessa Kohn, Juristin
- Jeroen Houffelaar, Beamter im Sozialbereich
- Joort Visser, Dozent für Recht an der Hogeschool van Amsterdam
- Pepijn Le Heux, Rechtsanwalt
- Christine Vermeerssen, Beamtin für öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Razwan Popal, Jurist
- Yusuf Ersoy, Rechtsanwalt
Entscheidungen der Disziplinarkommission
Die VA veröffentlicht die Entscheidungen der Disziplinarkommission in anonymisierter Form. Wir tun dies, weil wir Transparenz über das Disziplinarrecht herstellen und gleichzeitig die Privatsphäre und die Sicherheit der Beteiligten in angemessener Weise schützen wollen.
Fall 230002, Entscheidung vom 9.5.2023, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230004-1, Entscheidung vom 12.9.2023, Anklage: Körperverletzung (oder die Anstiftung dazu), also körperliche Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann, sowie andere Formen grenzüberschreitenden Verhaltens, durch die einer anderen Person körperlich, geistig oder emotional Schaden zugefügt wird.
Fall 230004-2, Entscheidung vom 12.9.2023, Anklage: Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann, sowie andere Formen grenzüberschreitenden Verhaltens, durch die einer anderen Person körperlich, geistig oder emotional Schaden zugefügt wird.
Fall 230009-1, Entscheidung vom 1.3.2024, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230009-2, Entscheidung vom 1.3.2024, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230010, Entscheidung vom 1.4.2024, Anklage: Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230011-1, Entscheidung vom 19.4.2024, Anklage: die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230011-2, Entscheidung vom 6.5.2024, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230010-b, Entscheidung der Berufungskommission vom 12.6.2024, Anklage: Verhaltensweisen, durch die dem Image des Kampfsports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230013, Entscheidung vom 10.11.2024, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt außerhalb von Ring, Käfig oder Sportschule, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230014, Entscheidung vom 1.6.2025, Anklage: Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann, sowie andere Formen grenzüberschreitenden Verhaltens, durch die einer anderen Person körperlich, geistig oder emotional Schaden zugefügt wird.
Fall 250017-1, Entscheidung vom 30.1.2026, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt im Ring unter Verstoß gegen die geltenden Regeln, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 230017-2, Entscheidung vom 30.1.2026, Anklage: Beschimpfung/Beleidigung, Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt im Ring unter Verstoß gegen die geltenden Regeln, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 250017-2-b, Berufung gegen die Entscheidung vom 30.1.2026, Anklage: Beschimpfung/Beleidigung, Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt im Ring unter Verstoß gegen die geltenden Regeln, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Fall 250019, Entscheidung vom 16.5.2026, Anklage: Körperverletzung, also die Anwendung körperlicher Gewalt in der Sportschule unter Verstoß gegen die geltenden Regeln, sowie Verhaltensweisen, durch die dem Image des Sports erheblicher Schaden zugefügt werden kann.
Haben Sie Fragen zum Disziplinarrecht? Möchten Sie eine Beratung zu einem möglichen Fall? Dann schreiben Sie uns: info@vechtsportautoriteit.nl
Haben Sie andere Fragen, zum Beispiel zu möglichem grenzüberschreitendem Verhalten? Dann schauen Sie auf unserer Seite über Vertrauensangelegenheiten.