Ga naar de inhoud
Niederländische Kampfsportbehörde
Zurück zu den Nachrichten

Nachrichten

VA sieht ab 2025 Spielraum für Kopfkontakt bei Spitzentalenten

2 Min. Lesezeit

Das Verbot von Schlägen und Tritten zum Kopf für Minderjährige im Kickboxen, Muaythai und MMA kann angepasst werden. Zu diesem Schluss kommt die Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht, VA) nach der Evaluation der Maßnahme, die sie 2017 selbst eingeführt hatte. Talente, die sich auf eine Spitzensportkarriere vorbereiten, könnten ab ihrem 16. Lebensjahr auch „zum Kopf“ kämpfen. Die Aufsichtsbehörde stellt dabei die Bedingung, dass der niederländische Kampfsportbund (Nederlandse Vechtsportbond, NVB) ein fundiertes Konzept erarbeitet, in dem unter anderem festgelegt wird, wer zu den Spitzentalenten gezählt wird und wie die Sicherheit gewährleistet bleibt.

Lange Zeit waren die Vollkontakt-Kampfsportarten schlecht organisiert. Junge Kinder konnten Tritten und Schlägen gegen den Kopf ausgesetzt werden. Die Wissenschaft ist hierin eindeutig: Einwirkungen auf den Kopf müssen bei Kindern im Wachstum so weit wie möglich vermieden werden. Deshalb verbot die Vechtsportautoriteit bei ihrer Gründung Tritte und Schläge zum Kopf während Wettkämpfen.

Der Eingriff stieß auf Widerstand, später wuchs jedoch die Akzeptanz. Dennoch blieb die Diskussion bestehen. So vermuten einige Beteiligte, dass die Maßnahme auch einen unbeabsichtigten Nebeneffekt hatte. Spitzentalente, die ab ihrem 18. Lebensjahr auf Gegner aus anderen Ländern treffen, seien schlechter auf Techniken zum Kopf vorbereitet und dadurch gerade verletzlicher.

Die VA beschloss, die Maßnahme zu evaluieren. Dafür wurden Gespräche geführt mit Trainern und Coaches, Sportlern, Eltern von Sportlern, Promotern, Offiziellen, Ringärzten und medizinischen Fachkräften. Die wichtigste Schlussfolgerung lautet, dass die Maßnahme weiterhin notwendig ist. Die VA sieht allerdings Spielraum für eine Anpassung. Eine wesentliche Erwägung ist, dass der Sport heute deutlich besser organisiert ist als zum Zeitpunkt der Einführung, unter anderem weil es mit dem NVB inzwischen einen übergreifenden Verband gibt.

Spitzentalente könnten ab ihrem sechzehnten Lebensjahr „zum Kopf“ kämpfen, damit sie ab ihrem 18. Lebensjahr optimal vorbereitet eine Spitzensportkarriere beginnen können. Die VA erwartet, dass der Nederlandse Vechtsportbond hierfür ein fundiertes Konzept erarbeitet und der VA vorlegt. Darin muss der Verband unter anderem klar festlegen, wer zu den Spitzentalenten gezählt wird, wie die Gesundheitsinteressen junger Sportler geschützt werden und wie die neue Praxis evaluiert wird.

Die Anpassung kann aus Sicht der VA 2025 in Kraft treten, sofern der NVB rechtzeitig ein fundiertes Konzept erarbeitet. Selbstverständlich werden alle Beteiligten frühzeitig über mögliche Regeländerungen informiert.

Zurück zu den Nachrichten