Nachrichten
Sperre für Promoter nach mehreren Vorfällen bei einer Kampfsportgala

Die Disziplinarkommission für den Kampfsport (tuchtcommissie voor de vechtsport) hat einen Promoter für ein Jahr gesperrt, nachdem dessen Kampfsportveranstaltung im Oktober des vergangenen Jahres aus dem Ruder gelaufen war. Dem Veranstalter wird angerechnet, dass kein ausreichendes Sicherheitskonzept vorlag. Außerdem waren nicht genügend Sicherheitskräfte anwesend, um die Ordnung zu gewährleisten. Dem Promoter wird vorgeworfen, dass die dadurch entstandenen Probleme den Kampfsport in ein negatives Licht gestellt haben.
Während der Veranstaltung, die am 7. Oktober 2023 in Westervoort stattfand, kam es zu mehreren Vorfällen. Offizielle wurden eingeschüchtert und zweimal gingen Besucher aufeinander los. Nach Auffassung des Anklägers der Disziplinarkommission hat der Veranstalter das Disziplinarreglement (Tuchtreglement) nicht vorsätzlich verletzt, war jedoch im Hinblick auf die Sicherheit nachlässig und unsorgfältig. Die negative Berichterstattung über Kampfsportveranstaltungen schadet dem Ansehen des Sports, und dafür trägt der Promoter die Verantwortung.
Nach der Anhörung des Beschuldigten und mehrerer Zeugen wird der Veranstalter für die Dauer von zwölf Monaten gesperrt, davon sechs Monate auf Bewährung. Möchte der Beschuldigte nach der Sperre wieder Veranstaltungen organisieren, muss er bis zum 1. April 2026 vor jeder Veranstaltung ein Sicherheitskonzept nach dem Format der Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) einreichen sowie einen ausführlichen Sicherheitsplan, um derartige Ausschreitungen in Zukunft zu verhindern.
Das vollständige Urteil ist hier abrufbar.