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Niederländische Kampfsportbehörde
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Neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen in zwei Schritten

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Die Regierung hat neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen angekündigt. Diese erfolgen in Schritten. Bis Freitag, 18. Februar, gelten für den Sport die derzeitigen Maßnahmen, ab diesem Tag treten die ersten Anpassungen in Kraft. Eine Woche später, am 25. Februar, folgt der zweite Schritt.

Ab Freitag, 18. Februar, darf die Gastronomie in Sportanlagen bis 01.00 Uhr öffnen. Der Corona-Zutrittsnachweis (coronatoegangsbewijs, CTB) bleibt jedoch dort erforderlich, wo er auch jetzt vorgezeigt werden muss. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten von 1,5 Metern Abstand sind in der Kampfsportschule nicht mehr verpflichtend.

Bei kleinen Veranstaltungen muss nicht mehr jede Person einen festen Platz haben. Wenn in Innenräumen mehr als 500 Personen zusammenkommen, ist ein fester Sitzplatz allerdings verpflichtend. Außerdem ist dort beim Bewegen im Raum ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ab dem 25. Februar gelten überall die normalen Öffnungszeiten. Bei kleineren Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen ist dann auch kein Corona-Zutrittsnachweis mehr erforderlich.

Wenn mehr als 500 Personen ohne festen Sitzplatz zusammenkommen, muss jede Person ein negatives Testergebnis vorzeigen.

Eine Übersicht aller Maßnahmen für den Sport finden Sie auf Rijksoverheid.nl

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