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Niederländische Kampfsportbehörde
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Stellungnahme der Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) zu sogenannten „Hoodfights“

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Die VA hat von den sogenannten „Hoodfights“ Kenntnis genommen, die kürzlich in den Niederlanden stattgefunden haben. Dabei handelt es sich um organisierte Straßenkämpfe zwischen Jugendlichen, die live in den sozialen Medien gestreamt werden. Personen, die im Bereich der Martial Arts tätig sind, sollten sich von diesen unüberlegten Initiativen fernhalten, die den Kampfsport in ein äußerst schlechtes Licht stellen.

Verschiedene Medien haben in den vergangenen Wochen über diese Straßenkämpfe berichtet. Daraus wurde schnell deutlich, dass den Beteiligten nicht bewusst ist, wie unverantwortlich sie handeln. Jugendliche, meist unzureichend trainiert, erhalten ein Paar Handschuhe und dürfen aufeinander losgehen. Es wird teils als Boxen, teils als Kickboxen bezeichnet, doch die VA betrachtet diese Aktivitäten keinesfalls als Kampfsport und distanziert sich davon. Im organisierten Kampfsport steht die Gesundheit der Sportler im Mittelpunkt. Die Hoodfights sind illegal, es ist keinerlei medizinische Betreuung vorhanden und die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer sind in keiner Weise gewährleistet.

Polizei und Gemeinden stehen inzwischen in Kontakt mit den Organisatoren, weil diese mit ihren Aktivitäten auf Plätzen und in Parks die öffentliche Ordnung störten. Die VA hat erfahren, dass die Organisatoren beabsichtigen, Ringärzte und sachkundige Schiedsrichter für ihre Straßenkämpfe hinzuzuziehen. Erfreulicherweise liegen der VA keine Hinweise darauf vor, dass Personen aus unseren Sportarten beteiligt sind oder sich beteiligen wollen. Eine Mitwirkung an diesen Straßenkämpfen, außerhalb der Strukturen der Verbände und der VA, verstößt offenkundig gegen die Allgemeinen Verhaltensregeln für Vollkontakt-Kampfsportarten (Algemene gedragsregels full contact vechtsporten), an die sich jeder Sportler, Trainer, Sportschulinhaber und Promotor durch die Teilnahme an Wettkämpfen in den Niederlanden bindet. Personen aus dem Sport, die dennoch an solchen Aktivitäten im In- oder Ausland teilnehmen oder daran mitwirken und damit den Sport in Verruf bringen, werden von der VA ausgeschlossen.

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