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Niederländische Kampfsportbehörde
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Niederländische und belgische Qualitätsanforderungen gelten künftig auch grenzüberschreitend

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Niederländische Kampfsportschulen, die in Belgien an Wettkämpfen teilnehmen wollen, müssen ab 2023 über das Keurmerk Vechtsportautoriteit (Gütesiegel der niederländischen Kampfsportaufsicht) verfügen. Belgische Kampfsportschulen, die in den Niederlanden an Veranstaltungen teilnehmen wollen, müssen Mitglied der BKBMO sein. Mit diesen Maßnahmen unterstützen sich die Organisationen in beiden Ländern gegenseitig bei der Sicherung der Qualität.

Die VA (Nederlandse Vechtsportautoriteit) pflegt seit Jahren gute Kontakte sowohl zur BKBMO (belgischer Kickbox- und Muaythai-Verband) als auch zum Risico Vechtsport Platform (belgische Plattform für Risikokampfsport). Es werden Kenntnisse und Informationen ausgetauscht, und es finden Abstimmungen über Maßnahmen zur Stärkung des Kampfsports statt.

Die BKBMO hat die Einführung des Keurmerk Vechtsportautoriteit mit Interesse verfolgt. Die Organisation will verhindern, dass niederländische Sportschulen, die die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, nach Belgien ausweichen. Deshalb wird das Gütesiegel für niederländische Sportschulen, die in Belgien kämpfen wollen, verpflichtend.

Belgien kennt kein vergleichbares Gütesiegel, sichert die Qualität aber über die BKBMO. Sportschulen in Belgien, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, müssen Mitglied dieses Verbandes sein. Die VA hat beschlossen, ab 2023 auch in den Niederlanden von belgischen Sportschulen eine Mitgliedschaft in der BKBMO zu verlangen.

Mit dieser gegenseitigen Maßnahme wird für beide Länder verhindert, dass sie Sportschulen aufnehmen, die im eigenen Land die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen.

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