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Klarstellung zu Trainingskämpfen im Jugendbereich unter dem aktuellen Protokoll

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Am 13. Oktober wurden die Corona-Maßnahmen verschärft. Vorläufig dürfen keine Wettkämpfe ausgetragen werden. Weder von Amateuren noch von Profis, weder von Jungen noch von Alten. Jugendliche dürfen jedoch Trainingskämpfe innerhalb der eigenen Sportschule austragen, mit Jugendlichen der eigenen Sportschule. Also nicht mit Jugendlichen anderer Sportschulen.
Dürfen Kinder einer Sportschule untereinander kleine Wettkämpfe austragen? Im Sportprotokoll von NOC*NSF (niederländischer Sportbund) steht Folgendes:
– Offizielle Wettkämpfe und Ligabetrieb sind nicht erlaubt, dies gilt sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene.
– Kinder und Jugendliche können untereinander Trainingswettkämpfe im eigenen Club/Verein austragen.
Die Regeln lauten also, dass innerhalb einer Sportschule Trainingskämpfe organisiert werden können, ausschließlich mit den eigenen Jugendlichen. Also keine Jugendlichen anderer Sportschulen. Das widerspricht nämlich dem Ziel der Maßnahme: die Zahl der Reisebewegungen zu begrenzen.
Es dürfen keine offiziellen Wettkämpfe sein. Die Kämpfe werden daher nicht in ihre Kampfbilanz („record“) oder in das Fightpassport aufgenommen. Publikum ist nicht zugelassen und die Kämpfe dürfen nicht als Wettkämpfe beworben werden. Es müssen auch keine Offiziellen anwesend sein.
Die Gemeinden setzen die Corona-Regeln durch. Regelmäßig werden Sportschulen zum Beispiel von besonderen Ermittlungsbeamten (BOA’s, buitengewoon opsporingsambtenaren) besucht, die prüfen, ob die Maßnahmen eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der Regeln kann für eine Sportschule schwerwiegende Folgen haben.
Es ist wichtig, dass der Kampfsportsektor die Regeln gut einhält. Das trägt dazu bei, die Corona-Krise nicht unnötig zu verlängern. Je früher sie vorbei ist, desto früher können auch wieder normale Wettkämpfe stattfinden. Es ist aber auch wichtig für das Ansehen des Kampfsports, für das jeder von uns Verantwortung trägt.