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Niederländische Kampfsportbehörde
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Covid-Update: Mehr Möglichkeiten für Wettkämpfe, Publikum wieder zugelassen

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Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus werden weiter abgebaut. Wettkämpfe können wieder außerhalb der eigenen Sportschule ausgetragen werden. Dabei ist unter Bedingungen wieder Publikum zugelassen. Sportanlagen dürfen, ebenfalls unter Bedingungen, bis 22.00 Uhr abends geöffnet sein. Die Lockerungen sind am 26. Januar in Kraft getreten und gelten zunächst für sechs Wochen.

Die Lockerung führt zu großer Erleichterung bei tausenden Kampfsportlern und ihren Betreuern, die auf echte Wettkämpfe warten. Auch für Promoter ist dies eine gute Nachricht, nach einer langen Zeit, in der wenig möglich war und die (finanziellen) Risiken der Organisation groß waren.

Die Lockerungen erfolgen allerdings unter Bedingungen. Die Abstandsregel von eineinhalb Metern bleibt in Kraft und gilt auch vor und nach dem Sport. Auch das Publikum, das sich zwischen 05.00 und 22.00 Uhr bei Sportveranstaltungen aufhalten darf, muss Abstand halten. Verfügt das Publikum über feste Sitzplätze, darf eine Location so viele Plätze nutzen, wie es die 1,5-Meter-Regel zulässt. In Sportanlagen dürfen sich maximal 1.250 Besucher aufhalten. Für den Hallensport ist ab 18 Jahren ein Corona-Zutrittsnachweis (coronatoegangsbewijs) erforderlich. Mund-Nasen-Masken sind für Personen ab 13 Jahren an Hallensportstandorten verpflichtend, außer während des Sports. Alle Regeln für den Sport sind auf der Website der niederländischen Zentralregierung (Rijksoverheid) zu finden.

Die VA (Nederlandse Vechtsportautoriteit, niederländische Kampfsportaufsicht) hat großes Vertrauen darin, dass der Kampfsportsektor diese Lockerungen verantwortungsvoll nutzen wird.

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