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Niederländische Kampfsportbehörde
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Digitaler Fightpassport ist Pflicht!

2 Min. Lesezeit

Ab 2019 muss jede Person, die in den Niederlanden an Wettkämpfen im Kickboxen, Thaiboxen oder MMA teilnimmt, im Besitz eines digitalen Fightpassport sein. Dies gilt auch für ausländische Kämpfer. Alle Verbände haben ab 2019 intensiv an der Registrierung der Kämpfer im digitalen System gearbeitet. **UPDATE** Im Oktober 2019 wurde das Anmeldeverfahren geändert. Nach den ersten Erfahrungen wurde entschieden, dass Kämpfer sich künftig SELBST anmelden. Dies erfolgt also nicht mehr über die Verbände.

Inzwischen sind bereits über 5.600 Wettkampfsportler registriert. Dennoch hat die Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) erfahren, dass es weiterhin Kämpfer gibt, die sich wissentlich und willentlich (noch) nicht angemeldet haben. Die Registrierung im digitalen Fightpassport dient einem sicheren, gesunden und regulierten Sport und damit dem Interesse jedes einzelnen Kämpfers.

Ab sofort wird die VA strenger darauf achten, dass Kämpfer tatsächlich im digitalen Fightpassport eingetragen sind. Betreiber von Sportschulen, Trainer und Kämpfer, die hierbei nicht mitwirken, werden von den Wettkämpfen ausgeschlossen. Die VA wird hierzu auch Audits durchführen, um dies in der Praxis zu kontrollieren.

Der Kämpfer ist verpflichtet, sich beim Wiegen zu legitimieren, damit die digitale Anmeldung physisch überprüft werden kann. Jeder Kämpfer, der für den Fightpassport angemeldet ist, erhält automatisch eine VA-Nummer, die zugleich als „Benutzername“ für die Anmeldung im System dient. Der Kämpfer muss diese VA-Nummer stets zur Hand haben. Die Nummer muss bereits bei der Meldung eines Kämpfers für einen Wettkampf mitgeschickt werden.

Kämpfer können sich unter fightpassport.nl anmelden. Die VA weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Daten des Kämpfers bei der Anmeldung korrekt eingetragen werden müssen, entsprechend den Angaben im Ausweisdokument des Kämpfers. Der Kämpfer muss aufgrund der Datenschutzvorschriften eine EIGENE und persönliche E-Mail-Adresse angeben. Eine allgemeine E-Mail-Adresse einer Sportschule oder eines Managements genügt also nicht.

ACHTUNG: Der digitale Fightpassport fungiert als übergreifende Datenbank und übergreifendes System und ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Sportverband.

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