Nachrichten
Empfehlung zum Training von Kopftechniken mit Minderjährigen

Seit dem 1. Januar 2020 sind bei Kickbox-, Thaibox- und MMA-Wettkämpfen im Jugendbereich bis 18 Jahre keine Techniken zum Kopf erlaubt. Zu Trainings hat sich die Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) bislang nicht geäußert. Die Organisation richtete ihre Aufmerksamkeit vor allem auf die Wettkämpfe, weniger auf die Sportschulen. Mit der Einführung des Keurmerk Vechtsportautoriteit (Gütesiegel der Kampfsportaufsicht) im Jahr 2021 ändert sich das. Daher hat die VA eine Empfehlung für das Training mit Minderjährigen erstellt.
In den vergangenen Jahren ist immer mehr über die schädlichen Folgen von Kopftraumata für ein noch nicht ausgereiftes Gehirn bekannt geworden. Kinder, die einen Fußball köpfen oder einen Schlag mit einem Boxhandschuh gegen den Kopf erhalten, tragen dadurch größere Schäden davon als Erwachsene. Die medizinische Kommission der Vechtsportautoriteit, in der Ringärzte und andere Medizinerinnen und Mediziner sitzen, sprach eine Empfehlung aus, die übernommen wurde. Bei Jugendwettkämpfen in unseren Sportarten sind Techniken zum Kopf (Schläge oder Tritte) nun verboten.
Zu Trainings hat sich die VA bislang nicht geäußert. Der Schwerpunkt der Aufsicht lag auf den Wettkämpfen. Ab 2021 wird die VA jedoch auch die Aufsicht über Kampfsportschulen ausüben. Daher ist nun eine Empfehlung zum Training von Techniken zum Kopf mit Minderjährigen formuliert worden.
Die Empfehlung zum Training von Kopftechniken mit Minderjährigen lautet:
Beim Training mit Minderjährigen gilt die Norm: keine Schläge oder Tritte gegen den Kopf. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen jedoch auf die Teilnahme an Wettkämpfen in den Erwachsenenkategorien vorbereitet werden. Dies kann durch Spielformen sowie durch das Erlernen des Ausweichens und Blockens von Techniken zum Kopf erfolgen. Das erhöht ihre Widerstandsfähigkeit, wenn sie mit 18 Jahren nach den Regeln für Erwachsene kämpfen. Der Trainer trägt die Verantwortung, diese Richtlinie so in die Praxis umzusetzen, dass die Gesundheit des minderjährigen Sportlers im Mittelpunkt steht.
So können Sportschulen Aufbau und Intensität des Trainings auf verantwortungsvolle Weise auf den jeweiligen minderjährigen Sportler abstimmen, unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheit.