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Aktualisierung der Corona-Maßnahmen: Auch der Sport bleibt von der Abendschließung nicht verschont

Die Regierung versucht, die Zahl der Corona-Infektionen zu senken. Die wichtigste neue Maßnahme ist die Abendschließung. Mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf müssen alle Branchen zwischen 17:00 Uhr und 5:00 Uhr ihre Türen schließen. Das gilt auch für den Sport. Diese Maßnahmen sind am Sonntag, 28. November, um 5:00 Uhr in Kraft getreten. Sie gelten in jedem Fall bis zum 19. Dezember 2021. Die Lage wird am Dienstag, 14. Dezember 2021, von der Regierung erneut beurteilt.
Die vollständige Übersicht der Maßnahmen finden Sie auf Rijksoverheid.nl (Website der niederländischen Zentralregierung)
Das Protokoll für verantwortungsvolles Sporttreiben (Protocol Verantwoord Sporten) von NOC*NSF finden Sie hier.
Die Maßnahmen, die den Kampfsport betreffen:
Abendschließung
Sportschulen müssen um 17:00 Uhr schließen und bleiben bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen geschlossen. Für den Spitzensport gilt eine Ausnahme. Stimmen Sie dies immer mit Ihrer eigenen Gemeinde ab. Die kommunalen Vorgaben sind maßgeblich.
Veranstaltungen und Wettkämpfe
Nach 17:00 Uhr dürfen keine Veranstaltungen oder Wettkämpfe stattfinden, ausgenommen der Spitzensport. Bis 17:00 Uhr sind Wettkämpfe erlaubt. Sowohl bei Amateurwettkämpfen als auch im Profisport von Jugendlichen und Erwachsenen darf kein Publikum anwesend sein. Anwesend sein dürfen ausschließlich Personen mit einer Funktion rund um den Wettkampf, also etwa Offizielle, Ringärzte und der Betreiber der Halle. Familie und Freunde dürfen somit nicht als Zuschauer anwesend sein. Sportler, die fertig sind, werden gebeten, nicht zu verweilen und die Sportstätte zu verlassen.
Corona-Zugangsnachweis
Der Corona-Zugangsnachweis (coronatoegangsbewijs) ist für den organisierten Sport ab 18 Jahren verpflichtend, zum Beispiel in der Sportschule und bei Gruppenkursen. Dies gilt für Sportler in allen Innen- und Außensportstätten, einschließlich Sportkantinen. Personen, die funktional anwesend sein müssen (sowohl bezahlt als auch ehrenamtlich), müssen keinen Corona-Zugangsnachweis vorlegen. Dazu gehören Trainer, Coaches und Offizielle.
Neben diesen Maßnahmen wird erneut besonders auf die Basismaßnahmen hingewiesen.
„Sport ermutigen“
Im Kampfsportsektor besteht viel Verständnis für die Notwendigkeit, die Zahl der Infektionen zu senken. Die Zugänglichkeit des Sports einzuschränken, stößt jedoch auf Bedenken. Auch im Namen der VA plädiert der Sportdachverband NOC*NSF für ein anderes Vorgehen. Marc van den Tweel, Generaldirektor von NOC*NSF: „Weiter Sport zu treiben und in Bewegung zu bleiben ist entscheidend für die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft. Täglich treiben Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene gerade ab 17 Uhr Sport in ihrem Sportverein. Einfach gesagt, weil es tagsüber andere Aufgaben und Verpflichtungen gibt. Aktives Sporttreiben birgt kein oder nur ein sehr geringes Risiko für die Verbreitung des Virus. Sport sollte man in dieser Zeit gerade ermutigen und nicht einschränken. Sport ist nämlich Teil der Lösung dieser Gesundheitskrise.“
Kompensation
Die Regierung hat zugesagt, betroffene Unternehmer zu kompensieren. Die VA achtet über NOC*NSF und das POS darauf, dass auch der Sportsektor unterstützt wird. Dafür hat die Regierung vergangene Woche 41 Millionen Euro bereitgestellt.