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NVB veröffentlicht Rahmenbedingungen für Wettkämpfe mit Kopfkontakt ab 16 Jahren

In einer Evaluierung des Verbots von Tritten und Schlägen zum Kopf bei Minderjährigen kam die Nederlandse Vechtsportautoriteit (VA, niederländische Aufsichtsbehörde für Kampfsport) in diesem Jahr zu dem Schluss, dass Spielraum für eine Anpassung des Verbots besteht. Unter strengen Voraussetzungen könnten sich Spitzentalente auf eine Karriere im Spitzensport vorbereiten. Die Nederlandse Vechtsportbond (NVB, niederländischer Kampfsportverband) hat hierfür die Rahmenbedingungen veröffentlicht.
Bis zur Gründung der VA durften Kinder in Wettkämpfen im Kickboxen und Muaythai mit Schlägen und Tritten am Kopf getroffen werden. Es gab keinerlei Einschränkung, mit allen damit verbundenen Risiken von Verletzungen und Hirnschäden. Auch angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Hirnschäden bei Kopfkontakt hat die VA eine Einschränkung erlassen, die stufenweise eingeführt wurde. Seit einigen Jahren dürfen in Wettkämpfen zwischen Minderjährigen keine Techniken zum Kopf ausgeführt werden.
Im Jahr 2024 hat die VA die Maßnahme evaluiert. Die wichtigste Schlussfolgerung war, dass die Maßnahme weiterhin ihre Berechtigung hat und dass neue Studien die Notwendigkeit des Schutzes von Kindergehirnen unterstreichen. Die VA sah jedoch auch Spielraum für Ausnahmen, nämlich für Spitzentalente, die sich ab ihrem 18. Lebensjahr mit der internationalen Spitze messen wollen.
Es war Aufgabe der Nederlandse Vechtsportbond, Rahmenbedingungen zu entwickeln, innerhalb derer sich die Spitzentalente auf verantwortungsvolle Weise optimal auf Wettkämpfe auf hohem Niveau mit Kopfkontakt vorbereiten können. In dieser Woche hat die NVB diese Rahmenbedingungen veröffentlicht auf der Website des Verbandes. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sportler, Betreuer und Promoter mit Fragen können diese an den Verband richten.