Ga naar de inhoud
Niederländische Kampfsportbehörde
Zurück zu den Nachrichten

Nachrichten

Sportschule wegen Verstoßes gegen Corona-Maßnahme ausgeschlossen

1 Min. Lesezeit

Die VA hat eine Sportschule für drei Monate von der Teilnahme an Kampfsportveranstaltungen ausgeschlossen. Grund ist ein eklatanter Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen. Der Ausschluss tritt in Kraft, sobald die Kampfsportveranstaltungen in den Niederlanden wieder aufgenommen werden.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat auch die Kampfsportwelt ihre Verantwortung übernommen. Veranstaltungen wurden abgesagt und die Sportschulen geschlossen. In Abstimmung mit allen in den Niederlanden aktiven Verbänden wurden die Corona-Maßnahmen des Nationalen Instituts für Gesundheit und Umwelt (RIVM), der Regierung und des Sportdachverbands NOC*NSF klar an den Kampfsportsektor kommuniziert. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch organisierte Trainings im Freien innerhalb unseres Sports im Widerspruch zum Gebot des „social distancing“ stehen, insbesondere zum Einhalten des empfohlenen Abstands von 1,5 Metern.

Die VA hat leider festgestellt, dass eine Sportschule mit mehreren Mitgliedern am Sonntag, 22. März 2020, an einer „Full Contact“-Trainingseinheit am überfüllten Strand von Scheveningen teilgenommen hat. Aufnahmen davon waren unter anderem in der NOS-Nachrichtensendung, bei RTL Nieuws und bei Hart van Nederland zu sehen. Durch das Ignorieren der Corona-Maßnahmen hat diese Sportschule ihre Mitglieder, aber auch deren direktes Umfeld, dem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus ausgesetzt, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die Niederlande alles daransetzten, den Anstieg der Infektionen zu bremsen. Zugleich wurde der Kickboxsport hier im nationalen Fernsehen in Verruf gebracht. Dies verstößt gegen Artikel 8 der Allgemeinen Verhaltensregeln für Full-Contact-Kampfsportarten (Algemene gedragsregels full contact vechtsporten), die innerhalb unserer Sportarten gelten.

Die VA hat die Sportschule für einen Zeitraum von drei Monaten von der Teilnahme an Kampfsportveranstaltungen in den Niederlanden ausgeschlossen. Die Sanktion tritt in Kraft, sobald die Sportveranstaltungen in den Niederlanden wieder aufgenommen werden.

Zurück zu den Nachrichten