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„Keine Techniken zum Kopf bis 18“ ab 1. Januar endgültig

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 ist die Vereinbarung, bei Kickbox-, Thaibox- und MMA-Wettkämpfen im Jugendbereich bis 18 Jahre keine Techniken zum Kopf zuzulassen, endgültig. Die vor zwei Jahren eingeführte Übergangsregelung läuft damit aus. Die einzige Ausnahme gilt für Kämpferinnen und Kämpfer, die im vergangenen Jahr 17 geworden sind und in einer Erwachsenenklasse (Nw, C, B, A) angetreten sind; sie kämpfen auch in den Monaten des Jahres 2020, in denen sie noch 17 sind, weiterhin in der Erwachsenenklasse.
In den vergangenen Jahren ist immer mehr über die schädlichen Folgen von Kopftraumata für das nicht ausgewachsene Gehirn bekannt geworden. Kinder, die einen Fußball köpfen oder einen Schlag mit einem Boxhandschuh gegen den Kopf erhalten, erleiden dadurch mehr Schaden als Erwachsene. Schäden, die lebenslange Folgen haben.
Die medizinische Kommission der Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht), in der Ringärzte und andere medizinische Fachleute vertreten sind, hat daher eine Empfehlung ausgesprochen. Bei Jugendwettkämpfen in unseren Sportarten sollten Techniken zum Kopf (Schläge oder Tritte) verboten werden. Auch wenn dies für viele Menschen innerhalb des Sports zunächst schwer zu akzeptieren war, überwiegt die Erkenntnis, dass die Interessen der Kinder Vorrang haben müssen. Die Maßnahmen sind unvermeidlich. Das Tragen von Kopfschützern war nach Auffassung der Ärzte nicht ausreichend wirksam. Diese verhindern eigentlich nur kosmetische Schäden, tragen aber wenig dazu bei, die Einwirkung eines Schlages oder Trittes zu begrenzen.
In Abstimmung mit den Partnern der Vereinbarung (convenantpartners) und weiteren Fachleuten aus dem Sport wurde eine Übergangsregelung für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt, und zwar für Sportlerinnen und Sportler im Alter von 16 und 17 Jahren. Zum 1. Januar 2018 wurde es für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre verboten, Techniken zum Kopf einzusetzen. Für alle, die am 1. Januar 2018 16 Jahre oder älter waren, war es weiterhin erlaubt. Zum 1. Januar 2019 wurde es für Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre verboten. Allen, die zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre oder älter waren, war es weiterhin erlaubt.
Zum 1. Januar 2020 sind für alle Jugendlichen unter 18 Jahren in den Niederlanden Techniken zum Kopf verboten. Damit hat die Maßnahme ihre endgültige Form erhalten. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Sportlerinnen und Sportler, die 2019 17 Jahre alt geworden sind und in einer Erwachsenenklasse (Nw, C, B, A) gekämpft haben, nicht in die Jugendklasse zurückkehren. Er oder sie tritt in den Monaten des Jahres 2020, in denen er oder sie noch 17 ist, weiterhin in der Erwachsenenklasse an. Dass eine Kämpferin oder ein Kämpfer für diese Ausnahme in Betracht kommt, ist gegenüber dem Verband mittels des Fightpassport (digitaler Kampfpass) nachzuweisen.
„Ich habe erst mit 18 mit Wettkämpfen begonnen und bin trotzdem mehrfacher Weltmeister geworden. Es ist fraglich, ob mir das gelungen wäre, wenn ich vorher Schläge auf den Kopf hätte einstecken müssen.“
– Ernesto Hoost, ehemaliger vierfacher K1-Champion
Inzwischen ist diese neue Norm breit akzeptiert, und die Unterstützung nimmt weiter zu. Im Laufe des Jahres 2020 wird die Vechtsportautoriteit eine neue Studie veröffentlichen, in der die wissenschaftliche Begründung dieser Maßnahme deutlicher als je zuvor schriftlich dargelegt wird. Damit werden nach unserer Überzeugung bei vielen Menschen die letzten Zweifel ausgeräumt.
Foto: Gordmann (CC BY-NC-ND 2.0)