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VA sucht Mitglieder für die Disziplinarkommission

Die Nederlandse Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) organisiert das Disziplinarrecht für Kickboxen, Thaiboxen und Mixed Martial Arts (MMA) in den Niederlanden. Für die Behandlung eingebrachter Fälle suchen wir einen Anklagevertreter, Mitglieder der Disziplinarkommission und Mitglieder der Berufungskommission.
Anklagevertreter
Für die Disziplinarkommission der VA suchen wir einen Anklagevertreter. Der Anklagevertreter wird bei der Ausführung seiner oder ihrer Aufgaben von einem Sekretär unterstützt.
Der Anklagevertreter ist eng an der Behandlung von Disziplinarfällen beteiligt. Er oder sie beurteilt, ob ein Fall der Disziplinarkommission vorgelegt wird. Der Anklagevertreter leitet eine Untersuchung ein und prüft den Wahrheitsgehalt und die rechtliche Grundlage einer möglichen Anklage. Auf Grundlage dieser Vorprüfung entscheidet der Anklagevertreter, ob und wie der Fall behandelt wird.
Der Zeitaufwand für diese Funktion schwankt, da er von der Anzahl der Fälle und dem Umfang dieser Fälle abhängt. Erwartet werden 5 bis 10 Fälle pro Jahr mit einem Aufwand von jeweils etwa 5 Stunden. Der Anklagevertreter erhält pro Fall eine Aufwandsentschädigung.
Anforderungen
- Juristischer Hintergrund mit Kenntnissen und Erfahrung in der Tätigkeit als Anklagevertreter (zum Beispiel als Staatsanwalt)
- Keine widerstreitenden Interessen
- Kenntnisse und Erfahrung im organisierten Sport
- Affinität zum Kampfsport
Kompetenzen
- Integrität
- Analytisches Vermögen
- Entscheidungsfreude
- Kritischer, klarer Blick
- Sorgfalt
Disziplinarkommission
Für die Disziplinarkommission der VA suchen wir drei neue Kommissionsmitglieder. Die Disziplinarkommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen ein Mitglied als Vorsitzender fungiert und die beiden anderen als Mitglied. Die Kommission wird bei der Ausführung ihrer Aufgaben von einem Sekretär unterstützt.
Ein Disziplinarfall wird in erster Instanz von der Disziplinarkommission behandelt. Die Disziplinarkommission untersucht den Fall, hört Zeugen und fordert Beweismittel an, um auf dieser Grundlage ein sorgfältig abgewogenes Urteil zu fällen und eine Sanktion zu verhängen.
Anforderungen
- Juristischer Hintergrund oder Kenntnisse und Erfahrung im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Keine widerstreitenden Interessen
- Kenntnisse und Erfahrung im organisierten Sport
- Affinität zum Kampfsport
Kompetenzen
- Integrität
- Analytisches Vermögen
- Entscheidungsfreude
- Unabhängigkeit
- Sorgfalt
- Konflikte beherrschen
Der Zeitaufwand für diese Funktion schwankt, da er von der Anzahl der Fälle und dem Umfang dieser Fälle abhängt. Erwartet werden etwa 5 Fälle pro Jahr mit einem Zeitaufwand von jeweils etwa 4 Stunden. Jedes Mitglied der Disziplinarkommission erhält pro Fall eine Aufwandsentschädigung. Die Bestellung zum Mitglied der Disziplinarkommission erfolgt für die Dauer von 3 Jahren und kann höchstens zweimal verlängert werden.
Berufungskommission
Für die Berufungskommission der VA suchen wir drei neue Kommissionsmitglieder. Die Berufungskommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen ein Mitglied als Vorsitzender fungiert und die beiden anderen als Mitglied. Die Kommission wird bei der Ausführung ihrer Aufgaben von einem Sekretär unterstützt.
Nach dem Urteil der Disziplinarkommission können sowohl der Anklagevertreter als auch die sanktionierte Person Berufung bei der Berufungskommission einlegen. Die Berufungskommission prüft den Fall erneut und trifft eine neue Entscheidung.
Anforderungen
- Juristischer Hintergrund oder Kenntnisse und Erfahrung im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Keine widerstreitenden Interessen
- Kenntnisse und Erfahrung im organisierten Sport
- Affinität zum Kampfsport
Kompetenzen
- Integrität
- Analytisches Vermögen
- Entscheidungsfreude
- Unabhängigkeit
- Sorgfalt
- Konflikte beherrschen
Der Zeitaufwand für diese Funktion schwankt, da er von der Anzahl der Fälle und dem Umfang dieser Fälle abhängt. Erwartet werden einige Fälle pro Jahr mit einem Zeitaufwand von jeweils etwa 4 Stunden. Jedes Mitglied der Berufungskommission erhält pro Fall eine Aufwandsentschädigung.
Die Bestellung zum Mitglied der Berufungskommission erfolgt für die Dauer von 3 Jahren und kann höchstens zweimal verlängert werden.
Bewerbung und/oder weitere Informationen: info@vechtsportautoriteit.nl