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Niederländische Kampfsportbehörde
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Corona-Situation: kleine Schritte in Richtung Wiederaufnahme

4 Min. Lesezeit

ACHTUNG: Die Informationen in dieser Mitteilung vom 30. April sind durch neuere Entwicklungen überholt. Die aktuellen Nachrichten finden Sie hier.

Die niederländische Regierung hat das Verbot von Zusammenkünften von drei oder mehr Personen bis zum 20. Mai verlängert. Sportschulen und Fitnessclubs bleiben ebenfalls bis zum 20. Mai geschlossen. Genehmigungspflichtige Veranstaltungen bleiben mindestens bis zum 1. September verboten. Die gute Nachricht ist, dass wir die ersten kleinen Schritte in Richtung Wiederaufnahme des Sports setzen können, beginnend mit dem Jugendbereich und den Spitzensportlern. Leider besteht noch Unklarheit über Einzeltrainings: Das Reichsinstitut für Volksgesundheit und Umwelt (RIVM) und die niederländische Zentralregierung (Rijksoverheid) widersprechen sich nämlich.

In der Pressekonferenz vom Dienstag, 21. April, hat Ministerpräsident Rutte bekannt gegeben, dass wir „am zaghaften Anfang des Weges zurück stehen“. Ab dem 29. April dürfen Kinder bis einschließlich 12 Jahre im Freien Sport treiben, in organisiertem Rahmen. Dabei müssen sie den Abstand von eineinhalb Metern nicht einhalten. Auch Jugendliche von 13 bis einschließlich 18 Jahren erhalten ab dem 29. April mehr Möglichkeiten zum Sporttreiben, für sie gilt jedoch weiterhin die Abstandsregel von eineinhalb Metern. Die Tür wird auch für einzelne Spitzensportler geöffnet, ihr Training an ausgewiesenen Trainingsstandorten wieder aufzunehmen, allerdings nicht mit sofortiger Wirkung.

Achtung: Das bedeutet nicht, dass man jetzt auf eigene Initiative Gruppentrainings wieder aufnehmen kann! Für die Wiederaufnahme der Trainings wird ein Protokoll erstellt. Dieses wird dem niederländischen Olympischen Komitee und Sportbund (NOC*NSF) vorgelegt, das es an den Richtlinien des RIVM prüft. Es muss außerdem eine Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Die VA (Nederlandse Vechtsportautoriteit, niederländische Kampfsportaufsicht) wurde von NOC*NSF gebeten, gemeinsam mit Vertretern anderer Sportarten die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme in einem Protokoll auszuarbeiten. UPDATE 24. APRIL: Dieses Protokoll ist inzwischen in Abstimmung mit renommierten Sportschulbetreibern erstellt worden. Es ist auf unserer Website veröffentlicht und wird unter anderem über unsere Konventspartner bekannt gemacht. Achten Sie darauf, dieses Protokoll anzuwenden!

Einzeltraining
Zum persönlichen Einzeltraining widersprechen sich RIVM und Zentralregierung. Das RIVM hat der VA mitgeteilt, dass persönliches Einzeltraining unter der Bedingung erlaubt ist, dass es sich wirklich um ein Training eins zu eins handelt und somit keine weiteren Personen anwesend sind (auch nicht auf Abstand) und dass dieses Training im Freien stattfindet. Außerdem muss während des Trainings jederzeit ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Sportler und Trainer eingehalten werden. Auf der Website der Zentralregierung steht jedoch, dass Personal Training für Erwachsene bis einschließlich 19. Mai NICHT erlaubt ist. Die VA kann hier derzeit leider keine weitere Klarheit schaffen. Wir empfehlen Personal Trainern, selbst mit ihrer Gemeinde abzustimmen, was möglich ist und was nicht.

Die folgenden Punkte aus dem Update der Regierung vom 21. April haben wir wörtlich von der Website der Zentralregierung übernommen:

– Kinder und Jugendliche erhalten ab dem 29. April mehr Möglichkeiten für organisierten Sport und Spiel im Freien (keine offiziellen Wettkämpfe).

– Kinder bis einschließlich 12 Jahre können unter Anleitung gemeinsam im Freien Sport treiben. Jugendliche von 13 bis einschließlich 18 Jahren dürfen unter Anleitung gemeinsam im Freien Sport treiben, dann jedoch mit 1,5 Metern Abstand zueinander. Die Gemeinden treffen hierzu Absprachen mit Sportvereinen und Quartiersportcoaches, dadurch können Unterschiede zwischen Gemeinden entstehen.

– Spitzensportler können an ausgewiesenen Trainingsstandorten das Training individuell wieder aufnehmen, sofern sie 1,5 Meter Abstand einhalten.

Die zuvor getroffenen Maßnahmen werden bis zum 20. Mai verlängert, und das Verbot von Veranstaltungen, für die eine Melde- oder Genehmigungspflicht gilt, bleibt bis zum 1. September bestehen. Über eine etwaige Verlängerung dieser Fristen wird in der Woche vor dem 20. Mai entschieden. Das bedeutet auch, dass Besprechungen über die neue Situation weiterhin online stattfinden müssen.

Die VA appelliert weiterhin an alle, die Corona-Maßnahmen zu respektieren. Parteien, die zu schnell vorgehen oder entgegen dem Geist der Krisenbewältigung Maßnahmen umgehen, riskieren, von der VA aus dem Sport ausgeschlossen zu werden. Dies kann durch den Ausschluss von Sportschulen von Wettkämpfen, den Entzug der Promoterlizenz, die Kündigung des Konvents oder die Entziehung des Keurmerk Vechtsportautoriteit (Gütesiegel der Kampfsportaufsicht) erfolgen.

Notfallschalter (Noodloket)
Sportvereine und Sportschulen können über den Notfallschalter des Ministeriums für Wirtschaft (Noodloket van Economische Zaken) eine einmalige Beihilfe von 4.000 Euro erhalten. Hieran sind allerdings Bedingungen gebunden. Für Selbstständige ohne Personal (ZZP’er) wird an einer separaten Regelung gearbeitet. Mehr über die Umsetzung lesen Sie auf der Website der niederländischen Zentralregierung.

Die VA wünscht allen, die direkt oder indirekt betroffen sind, viel Kraft in diesen besonderen Umständen.

Alle, die Fragen haben, verweisen wir auf zwei Websites mit Informationen über den aktuellen Stand der Dinge und die Empfehlungen der Behörden. Das Reichsinstitut für Volksgesundheit und Umwelt (RIVM) bietet allgemeine Informationen, aktuelle Informationen und eine übersichtliche Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten. Auf der zentralen Seite der Gemeinschaftlichen Gesundheitsdienste (GGD) wird auf die kommunalen und regionalen GGD verwiesen, die Informationen zu bestimmten Regionen bieten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, den Empfehlungen der Behörden zu folgen.

Sobald uns neue relevante Informationen bekannt werden, teilen wir diese auch hier mit.

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