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Niederländische Kampfsportbehörde
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Neue Corona-Maßnahmen: Folgen für den Kampfsport

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* * * Update: Diese Meldung ist inzwischen veraltet. Eine aktuellere Meldung finden Sie auf unserer Nachrichtenseite. * * *

Dieser Artikel wurde am 14. Oktober 2020 um 20:15 Uhr angepasst

Die Regierung hat am Dienstagabend neue Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, die auch den Kampfsport betreffen. Sie treten am Mittwoch, 14. Oktober, um 22:00 Uhr in Kraft und gelten für vier Wochen.

Die Sportschulen bleiben geöffnet. Jugendliche dürfen weiterhin in Gruppen trainieren. Erwachsene dürfen mit maximal dreißig Personen pro Raum trainieren. Sie müssen den Abstand von eineinhalb Metern wieder einhalten. Das gilt auch für Personal Training. Sparring und „Padsen“ (Training an Schlagpolstern) ist für Erwachsene daher vorläufig nicht möglich. Spitzensportler dürfen an ausgewiesenen Spitzensportstandorten weiter trainieren. Wettkämpfe sind vorläufig sowohl für Amateure als auch für Profis verboten.

In zwei Wochen wird entschieden, ob die Maßnahmen verlängert, verschärft oder gelockert werden. Die Maßnahmen sind in den Grundzügen hier nachzulesen. Das angepasste Sportprotokoll von NOC*NSF (niederländischer Dachverband für Sport) finden Sie hier. Häufig gestellte Fragen zu den Sportmaßnahmen und die Antworten darauf finden Sie hier. Die VA hat die Protokolle für Trainings und Veranstaltungen angepasst.

Spitzensportstandorte
Die Regierung hat festgelegt, dass das Training einer ausgewählten Gruppe von Spitzensportlern unter Bedingungen und an genehmigten Standorten möglich ist. Für den Kampfsport hat der Sportdachverband NOC*NSF dies auf Sportler aus den Top 8 von UFC, Bellator, OneFC und Glory beschränkt. Der Antrag auf den Status als Spitzensportstandort für den Kampfsport wird von der VA koordiniert und von NOC*NSF beurteilt. Standorte, die eine Anerkennung beantragen möchten, müssen sich vor dem 20. Oktober 2020 unter info@vechtsportautoriteit.nl mit der VA in Verbindung setzen.

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