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Niederländische Kampfsportbehörde
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Disziplinarkommission zur Sicherung eines sicheren Sportumfelds eingerichtet

2 Min. Lesezeit

In einem wichtigen Schritt zur Gewährleistung eines sicheren Kampfsportumfelds für alle hat die Nederlandse Vechtsportautoriteit (VA, niederländische Aufsichtsbehörde für Kampfsport) eine Disziplinarkommission (tuchtcommissie) eingerichtet. Damit wird die Disziplinargerichtsbarkeit für den Kampfsport erstmals zentral und durch ein übergreifendes Organ organisiert.

Bis vor kurzem lag die Disziplinargerichtsbarkeit grundsätzlich in der Verantwortung der neun einzelnen Vereinbarungspartner (convenantpartners) der VA. Sanktionen wie Ausschlüsse wurden bisher in Form von Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen. Auf Ersuchen des Sektors hat die VA die Verantwortung übernommen, dies besser zu organisieren. Dadurch besteht nun ein Disziplinarrechtssystem, das von allen Verbänden und Promotern in den Niederlanden anerkannt wird.

Das Disziplinarrecht für den Kampfsport betrifft Verstöße gegen Sport- und Verhaltensregeln, an die sich die Beteiligten gebunden haben. So haben sich Wettkampfsportler bei der Anmeldung für das Fightpassport (zentraler Sportlerpass der VA) an die Allgemeinen Verhaltensregeln gebunden. Sportschulen tun dies, wenn sie ein Keurmerk Vechtsportautoriteit (Gütesiegel der VA) beantragen. Verbände tun es bei der jährlichen Unterzeichnung der Vereinbarung mit der VA.

Die Regeln betreffen Verhaltensweisen während der Sportausübung, aber auch Verhaltensweisen außerhalb des Sports, die den Interessen oder dem Ansehen des Kampfsports schaden.

Verfahren
Jeder, der am Sport beteiligt ist, kann bei der VA eine Beschwerde einreichen. Der Ankläger der Disziplinarkommission beurteilt, ob die Beschwerde bearbeitet werden kann oder nicht. (Ein Grund, eine Beschwerde nicht zu bearbeiten, kann zum Beispiel sein, dass es sich um einen Kampfsport handelt, der nicht unter die VA fällt, oder dass die Beschwerde offensichtlich keinen Verstoß gegen die Regeln betrifft.)

Wird der Fall zur Bearbeitung angenommen, befasst sich die Disziplinarkommission mit der Angelegenheit. Diese besteht aus unabhängigen Juristen, die zugleich unabhängige Kampfsportinteressierte sind. Nach der Anhörung aller Beteiligten trifft die Disziplinarkommission eine Entscheidung. Damit kann eine Sanktion verbunden werden, wie zum Beispiel ein Ausschluss für einen bestimmten Zeitraum.

Ist der Beschwerdeführer oder die sanktionierte Person oder Sportschule mit der Entscheidung oder der Sanktion nicht einverstanden, kann bei einer Berufungskommission (commissie van beroep) Berufung eingelegt werden. Dabei handelt es sich um andere unabhängige Juristen, die den Fall erneut prüfen und eine neue Entscheidung treffen.

Die Entscheidungen der Disziplinarkommission und der Berufungskommission sind für alle Parteien im Kampfsport bindend. Das bedeutet, dass alle Verbände, Promoter, Sportschulen und Sportler sie zu respektieren haben.

Die Disziplinarkommission wird ab dem 1. Oktober 2022 tätig sein.

Die Disziplinarordnung finden Sie hier.

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