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Niederländische Kampfsportbehörde
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Empfehlung der VA an die Verbände: Sperre von Lazaar nicht länger übernehmen

3 Min. Lesezeit

Die Höchstsperre für Dopingverstöße wurde im vergangenen Jahr für Sportarten, die nicht der World Anti Doping Agency (WADA) angeschlossen sind, von vier auf zwei Jahre herabgesetzt. Um Rechtsungleichheit zu vermeiden, empfiehlt die Vechtsportautoriteit (niederländische Kampfsportaufsicht) den ihr angeschlossenen Verbänden, die laufende Sperre des Kickboxers Ismael Lazaar bei Glory nicht länger zu übernehmen.

Ismael Lazaar wurde 2017 bei einer Veranstaltung von Glory positiv auf Doping getestet. Durch Entscheidung des Instituut Sportrechtspraak (niederländisches Institut für Sportrechtsprechung) wurde er für vier Jahre ausgeschlossen. Dies war damals die Höchstsperre, die für diesen Dopingverstoß vorgesehen war. Zwischen den Kampfsportverbänden besteht die Vereinbarung, dass sie die Sperren der jeweils anderen Verbände übernehmen. Dies führt dazu, dass der Sportler im betreffenden Zeitraum tatsächlich nicht antreten kann.

Inzwischen wurde die Höchststrafe für diesen Dopingverstoß für nicht der WADA angeschlossene Sportarten angepasst: von vier Jahren auf zwei Jahre. Die Sperre von Lazaar dauert bereits länger als zwei Jahre. Um Rechtsungleichheit zu vermeiden, sieht die Vechtsportautoriteit ab heute keine Einwände gegen eine Teilnahme von Lazaar an Wettkämpfen anderer Organisationen als Glory. (Die VA hat keine Befugnis, die Sperre von Lazaar bei Glory selbst aufzuheben.)

Weitere Erläuterung:

Am 20. Mai 2017 veranstaltete Glory Sports International (Glory) eine Kickbox-Gala in Den Bosch. Dies war die erste Veranstaltung von Glory, bei der unter Verantwortung der Dopingautoriteit (niederländische Anti-Doping-Behörde) Dopingkontrollen durchgeführt wurden. Herr Ismael Lazaar war kurz vor dieser Veranstaltung angesprochen worden, einen Kampf für Glory zu bestreiten, und wurde dabei positiv auf Doping getestet.

Herr Lazaar wurde am 24. Juli 2017 von Glory (vorläufig) gesperrt. Anschließend wurde Herr Lazaar durch Entscheidung des Instituut Sportrechtspraak (ISR) am 29. Juni 2018 in zweiter Instanz für vier Jahre gesperrt („ausgeschlossen“). Dies war damals die Höchstsperre, die für diesen Verstoß vorgesehen war.

Die Vechtsportautoriteit hat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 mit allen ihr angeschlossenen Verbänden vereinbart, dass disziplinarrechtliche Sanktionen, die einem Kämpfer auferlegt werden, von allen Verbänden respektiert werden. Damit war Herr Lazaar faktisch auch von der Teilnahme an Wettkämpfen anderer Organisationen und Verbände als Glory ausgeschlossen.

Inzwischen wurde die Höchststrafe für diesen Verstoß im „Nationalen Dopingreglement für nicht an die WADA [World Anti Doping Agency] gebundene Sportarten“ (Nationaal Dopingreglement niet WADA gebonden sporten) auf zwei Jahre herabgesetzt. Auf Grundlage dieses neuen Reglements wurden im vergangenen Jahr auch andere für Glory kämpfende Kickboxer bestraft (im Wege eines Vergleichs).

Da Herr Lazaar auf Grundlage des neuen Reglements höchstens eine Sperre von zwei Jahren erhalten könnte und er bereits länger als zwei Jahre gesperrt ist, hat er beim ISR einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Dieser Antrag wurde leider abgewiesen, weil das ISR der Auffassung ist, dass eine Wiederaufnahme nur erfolgen kann, wenn ein Verbot geändert oder aufgehoben wurde (Art. 54 des Nationaal Dopingreglement Instituut Sportrechtspraak 2015). Die vorstehend beschriebene Änderung der Sanktionierung sei nach Auffassung des ISR keine Änderung eines Verbots.

Damit ist die höchst unbillige Situation entstanden, dass Herr Lazaar eine längere Sperre verbüßen müsste als nach dem derzeitigen Reglement auferlegt werden könnte. Aus diesem Grund erteilt die Vechtsportautoriteit allen Verbänden die Zustimmung, die noch andauernde Glory-Sperre von Herrn Lazaar nicht (mehr) zu übernehmen. Konkret bedeutet dies, dass die Vechtsportautoriteit keine Einwände hat, wenn Herr Lazaar an Wettkämpfen teilnimmt, sofern diese nicht von Glory veranstaltet werden.

Im Übrigen hat die Vechtsportautoriteit das ISR auch gebeten, die Wiederaufnahmegründe anzupassen, damit der Situation von Herrn Lazaar noch Rechnung getragen werden kann.

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